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Wasserrettung

Im Fachbereich Wasserrettung geht es um die grundlegenden Einsätze am und im Wasser. Die Grundlegende Ausbildung besteht aus der "Basisausbildung Einsatzdienste (401)", dem "Aufbaumodul „Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)“ sowie dem "Schwimmen in fließenden Gewässern (403)" in Küstengebieten kommt außerdem noch des Modul „Einsatz in Küstengewässern (404)“ dazu.

 Nach diesen Lehrgängen kann man zum/zur "WasserretterIn" werden, also die Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) abschließen. Diese umfasst noch einmal alle grundlegenden Gebiete der Wasserrettung, bzw. auch erweiterte theoretische und praktischee Prüfungsteile. Dazu gehören unter anderem:

  • praktische Prüfung „Kombinierte Übung“

  • praktische Prüfung „run-swim-run“

  • praktische Prüfung „Einsatzübung“

  • praktische Prüfung „Knotenkunde“

  • theoretische Prüfung

Diese Prüfungen werden durch einen "Ausbilder Wasserrettungsdienst (481)" abgenommen, der oder die für die Prüfungsleistungen jedoch keine Note vergibt. Es gibt nur bestanden oder nicht bestanden.

Die Arbeit im Wasserrettungsdienst bedient meistens einen Aufgabenbereich wie Wasserrettung an Badeseen, bei Veranstaltungen oder an der Küste, im Katastrophenschutz oder in Form einer SEG (Schnelle Einsatzgruppe). Viele WasserretterInnen erweitern ihre Kompetenzen auf weitere Fachgebiete, wie bei uns das Bootswesen, die Strömungsrettung oder den Sanitätsdienst, da der die Wasserrettungsmodule bzw. die "Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)" die Grundlage für die meisten fachgruppenspezifischen Lehrgänge sind.

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